Wir schaffen Transparenz

Berechnen Sie Ihren bisher erreichten oder zukünftigen Versorgungsanspruch bequem von zu Hause aus oder kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen.

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Der Versorgungsrechner

Mit dem Versorgungsrechner (über diesen Link verlassen Sie die Seite der ppa und wechseln zum KVBW) bietet Ihnen die Kommunale Versorgungskasse die Möglichkeit, Ihren bisher erreichten oder zukünftigen Versorgungsanspruch selbst zu berechnen und verschiedene Versorgungsszenarien nachzuvollziehen.

Bei individuellen Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Kommunalen Versorgungskasse gerne zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sofortiger Überblick über die bisher erreichten Versorgungsansprüche
  • Schnelle Orientierung über die voraussichtliche Versorgung im Ruhestand
  • Transparente Berechnungen verschiedener Versorgungsszenarien
  • Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen rund um die Versorgung
  • Jederzeit bequem von zu Hause aus nutzbar

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des § 24 Landesbeamtenversorgungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBeamtVG). Besondere Vorschriften und Einzelfälle können dabei nicht vollständig berücksichtigt werden.

Folgende Besonderheiten werden derzeit nicht berücksichtigt:

  • besondere Vorschriften für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit
  • bestimmte Übergangsregelungen
  • die Berechnung eines gegebenenfalls günstigeren Ruhegehaltssatzes nach dem Übergangsrecht für bereits am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte
  • der Wegfall von Versorgungsabschlägen bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen
  • besondere Altersgrenzen für Lehrkräfte
  • Besonderheiten bei Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst
  • Kindererziehungs- und Pflegezuschläge
  • Kürzungsbeträge aufgrund eines Versorgungsausgleichs

Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der Orientierung. Sie stellen keine verbindliche Zusage über die Höhe späterer Versorgungsbezüge dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingegebenen Daten. Aus den Berechnungen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Individuelle Versorgungsauskunft
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erstellen wir Ihnen gerne eine individuelle Versorgungsauskunft gemäß § 9 Absatz 5 LBeamtVG.

Hierzu sind Anträge zunächst an die zuständige Personaldienststelle zu richten. Diese prüft den Antrag und leitet ihn anschließend an die Kommunale Versorgungskasse weiter.

Die besonderen versorgungsrechtlichen Vorschriften für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit werden im Versorgungsrechner nicht berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich wegen einer schriftlichen Versorgungsauskunft direkt an die Kommunale Versorgungskasse zu wenden.