Service für Dienststellen
Die Beihilfenbearbeitung stellt Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber vor hohe fachliche und organisatorische Anforderungen. Neben der zunehmenden Komplexität des Beihilferechts binden gesetzliche Änderungen, steigende Serviceerwartungen und der Fachkräftemangel wertvolle personelle Ressourcen. Gleichzeitig erwarten Beihilfeberechtigte eine kompetente Beratung und einen verlässlichen Service. Die Übertragung der Beihilfenbearbeitung eröffnet die Möglichkeit, Personalbereiche nachhaltig zu entlasten und gleichzeitig eine dauerhaft hohe Qualität sicherzustellen.
Die Übertragung der Beihilfenbearbeitung auf die ppa erfolgt im Wege eines Vertrags. Seit mehr als 40 Jahren übernehmen wir diese Aufgabe für Dienstherren bzw. Arbeitgeber sowie öffentliche Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz und begleiten diese als verlässlicher Partner bei der Wahrnehmung dieser anspruchsvollen Aufgabe.
Wir übernehmen für Sie
- Prüfung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- Festsetzung von Beihilfeleistungen
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben
- Schriftwechsel mit Gesundheitsämtern sowie Amts- und Vertrauensärzten
- Beantwortung jeglicher Anfragen zum Beihilferecht
- Erstellung von Auswertungen zum Beispiel für die Berechnung Ihrer Beihilferückstellungen
- Beihilfeablöseversicherung in Kooperation mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG
- Abrechnung der Arzneimittelrabatte nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
- Digitaler Austausch von Unterlagen über unser Serviceportal
Die Anforderungen an Personalbereiche werden auch künftig weiter steigen. Mit der Übertragung der Beihilfenbearbeitung schaffen Sie die Voraussetzungen, diesen Anforderungen langfristig erfolgreich zu begegnen und die Leistungsfähigkeit einer modernen Personalverwaltung nachhaltig zu sichern.
Kontakt Beihilfe
oder via E-Mail, kurzerhand und direkt - ganz unkompliziert.