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Hinweise zum Widerspruchsverfahren
Entscheidungen nachvollziehbar überprüfen
Sollten Sie mit einer Entscheidung in Ihrem Beihilfebescheid nicht einverstanden sein, können Sie diese im Rahmen des gesetzlichen Widerspruchsverfahrens überprüfen lassen. Das Widerspruchsverfahren bietet die Möglichkeit, die getroffene Verwaltungsentscheidung sorgfältig und unabhängig erneut zu prüfen.
Die Bearbeitung von Widersprüchen in Beihilfeangelegenheiten erfolgt durch die ppa, sofern ihr der jeweilige Dienstherr die Festsetzungsbefugnis übertragen hat. In diesen Fällen prüft unsere Widerspruchsstelle die angefochtene Entscheidung auf Grundlage der geltenden beihilferechtlichen Vorschriften und der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. Soweit sich an das Widerspruchsverfahren ein Klageverfahren anschließt, übernimmt die ppa auch dessen Bearbeitung.
Damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, sind die gesetzlichen Form- und Fristvorschriften zu beachten:
- Ein Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beihilfebescheides bei der Festsetzungsstelle schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetztes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
- Die Formvorschrift wird z.B. durch ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben, die Übermittlung per Telefax, über die Beihilfe-App oder als unterschriebener Dateianhang einer E-Mail gewahrt. Eine einfache E-Mail erfüllt das gesetzliche Schriftformerfordernis hingegen nicht.
- Bitte beachten Sie außerdem, dass die Erstattung einer Aufwendung durch Ihre private Krankenversicherung nicht automatisch bedeutet, dass diese auch nach den geltenden Beihilfevorschriften beihilfefähig ist. Beide Leistungen beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und werden unabhängig voneinander geprüft.
- Rücknahmeerklärung Widerspruch
Kontakt Widerspruchsstelle
Wir als Team der Widerspruchsstelle sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns per
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widerspruchsstelle@ppa-duew.de
Fax: 06322/936-240
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Sonnenwendstraße 2, 67098 Bad Dürkheim

