Öffentlicher Auftrag, klare Verantwortung
Die Pfälzische Pensions Anstalt (ppa) ist eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie erfüllt ihre Aufgaben im Auftrag ihrer Mitglieder und handelt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Bestimmungen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz. Klare Zuständigkeiten, geregelte Entscheidungswege und eine öffentliche Kontrolle prägen das Handeln.
Die ppa wird durch die Direktorin Diana Kreuter-Schmitt vertreten und strategisch geführt. Unterstützt wird sie von den Geschäftsbereichsleitungen, die die einzelnen Fachbereiche verantworten. Oberstes Kontroll- und Beschlussorgan ist der Verwaltungsrat.
Organe
Die Organe der Pfälzischen Pensions Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Direktorin bzw. der Direktor. Gemeinsam tragen sie die Verantwortung für die Leitung und Verwaltung der Einrichtung.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat entscheidet über grundlegende Angelegenheiten und die strategische Ausrichtung der Pfälzischen Pensions Anstalt. Dazu gehören unter anderem der Wirtschaftsplan, wichtige finanzielle Entscheidungen sowie grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik. Zudem überwacht er die Verwaltung und wählt die Direktorin oder den Direktor.
Direktorin
Die Direktorin leitet die Pfälzische Pensions Anstalt und führt die laufenden Geschäfte. Sie ist die Dienstvorgesetzte der Beschäftigten, setzt die Beschlüsse des Verwaltungsrates um und vertritt die Einrichtung gerichtlich und außergerichtlich.
Geschäftsbereichsleitungen
Die Geschäftsbereichsleitungen verantworten die fachliche und organisatorische Führung ihrer jeweiligen Bereiche. Sie unterstützen die Direktorin bei der Steuerung der ppa und sorgen dafür, dass die Aufgaben effizient und bürgernah erfüllt werden.
Rechtsgrundlage
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe sind in der Satzung der Pfälzischen Pensions Anstalt geregelt und HIER öffentlich zugänglich.