Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits mit Newsletter vom 07.02.2022 Nr. 23/2022 mitgeteilt, musste eine Programmanpassung für Sachverhalte die das Vorjahr betreffen und eine Meldung nach § 41c EStG erforderlich machen, vorgenommen werden. Die korrekte programmseitige Umsetzung für die Abwicklung der steuerrechtlichen Vorgaben wurde nun angepasst.
Ab sofort können Sie wieder Eingaben nach dem IfSG sowie Kurzarbeit für die Vorjahre vornehmen.
Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen Ihre ppa - Bereich Personalwirtschaft
Bitte beachten Sie, dass personenbezogene Daten nur per verschlüsselter E-Mail übermittelt werden dürfen. Die ppa stellt hierzu die Lösung "Cryptshare" zur Verfügung. Eine Beschreibung der Nutzung von Cryptshare finden Sie im Extranet unter Personalwirtschaft/Personalabrechnung/verschluesselter-Datenversand. |