Newsletter Nr. 43/2022 vom 24.03.2022

Programmanpassung zu § 41c EStG - Fehlzeiten IfSG und KuG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits mit Newsletter vom 07.02.2022 Nr. 23/2022 mitgeteilt, musste eine Programmanpassung für Sachverhalte die das Vorjahr betreffen und eine Meldung nach § 41c EStG erforderlich machen, vorgenommen werden. Die korrekte programmseitige Umsetzung für die Abwicklung der steuerrechtlichen Vorgaben wurde nun angepasst.  

Ab sofort können Sie wieder Eingaben nach dem IfSG sowie Kurzarbeit für die Vorjahre vornehmen.

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ppa - Bereich Personalwirtschaft

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