Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in der KuG-Handreichung (auf Seite 25) aufgeführt, sind die Leistungsgruppe (LG) und der Leistungssatz (LS) abhängig von den gelieferten ELStAM.
Der LS steht in Abhängigkeit der eingetragenen Kinderfreibeträgen.
Beschäftigte, die einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 aufweisen oder für Beschäftigte, die aufgrund einer Bescheinigung der Agentur für Arbeit (Beschäftigte mit Steuerklasse V oder VI) ist der LS 1 (67%) maßgebend.
Da bei Beschäftigten mit Steuerklasse V oder VI keine Kinderfreibeträge in den ELStAM-Daten geliefert werden, wird programmseitig der LS 2 (60%) für die KuG-Berechnung zugrunde gelegt. Sofern dieser LS nicht zutreffend ist, muss eine manuelle Anpassung des LS erfolgen.
Hinweis für Beleganwender: Bitte überprüfen Sie die Anspruchsvoraussetzungen und teilen uns betroffene Personalfälle mittels Zugangs-und Änderungsmitteilung mit Beginn und Ende der Kurzarbeit mit. Die/der zuständige ppa-Sachbearbeiter*in wird dann die Umstellung des LS auf 67% im Personalfall veranlassen. Für Anwender mit Lesezugriff steht die SQL-Abfrage „ELStAM (alle Felder)“ mit einem Parameter zur Auswahl der Steuerklasse zur Verfügung. Anwender ohne Lesezugriff wenden sich bitte zwecks Selektion betroffener Personalfälle an die/den zuständige/n ppa-Sachbearbeiter*in.
Hinweis für Dialoganwender: Bitte nehmen Sie nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen die Umstellung des LS im Personalfall mit Beginn und Ende der Kurzarbeit im Dialog unter „Sonstige/KuG-Daten/Leistung/Autom. Bewertung der Leistungsgruppe, generell LS 1 (1)“ vor. Zur Selektion betroffener Personalfälle steht Ihnen die SQL-Abfrage „ELStAM (alle Felder)“ mit einem Parameter zur Auswahl der Steuerklasse zur Verfügung.
Hinweis für Vollserviceanwender: Nach Selektion betroffener Personalfälle wird sich die/der zuständige ppa-Sachbearbeiter*in mit Ihnen in Verbindung setzen.
Allgemeiner Hinweis: Die aktualisierte KuG-Handreichung steht Ihnen ab sofort in unserem Extranet unter „Allgemeine Informationen/KuG“ zur Verfügung.
Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen Ihre ppa - Bereich Personalabrechnung
Bitte beachten Sie, dass personenbezogene Daten nur per verschlüsselte E-Mail übermittelt werden dürfen. Die ppa stellt hierzu die Lösung "Cryptshare" zur Verfügung. Eine Beschreibung der Nutzung von Cryptshare finden Sie im Extranet unter Personalwirtschaft/Personalabrechnung/verschluesselter-Datenversand
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