Newsletter Nr. 38/2020 vom 17.04.2020

Handreichung KuG-Berechnung - NUR FÜR KuG-ANWENDER

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktualisierte Handreichung (Stand 16.04.2020) zur Berechnung von Kurzarbeitergeld (KuG) steht Ihnen ab sofort in unserem Extranet unter Allgemeine Informationen/KuG zur Verfügung.

Nachfolgende Ergänzungen wurden vorgenommen:

    •   KuG AG-Zuschuss (Hinweis)

    •   KuG-Archivlisten (Hinweise)

    •   KuG für Grenzgänger

    •   KuG und Mehrfachbeschäftigung (MfB)

Des Weiteren wurden die Berechnungsbeispiele zu den Ausfallstunden (LoA 2151-2153) aktualisiert.

Bitte beachten Sie zudem das überarbeitete ppa-LoA-Verzeichnis zu den berücksichtigungsfähigen KuG-Lohnarten (neue Spalte KuG).

Allgemeiner Hinweis:
Für kommunale Arbeitgeber gibt es nun einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit (TV COVID), um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen. Informationen zu den Voraussetzungen der Kurzarbeit und der Höhe des Kurzarbeitergelds erhalten Sie in Kürze mit einem separaten Newsletter.

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ppa - Bereich Personalabrechnung

Bitte beachten Sie, dass personenbezogene Daten nur per verschlüsselte E-Mail übermittelt werden dürfen. Die ppa stellt hierzu die Lösung "Cryptshare" zur Verfügung. Eine Beschreibung der Nutzung von Cryptshare finden Sie im Extranet unter Personalwirtschaft/Personalabrechnung/verschluesselter-Datenversand

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