Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
Pfälzische Pensionsanstalt (ppa)
Sonnenwendstraße 2
67098 Bad Dürkheim
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail:
info@ppa-duew.de
2. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage
Zweck der Erhebung und Verarbeitung ist die Übermittlung von fotografierten Rechnungen und Belegen über die Beihilfe-App mit dem weiteren Zweck der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags für die Berechnung und Gewährung von Beihilfe nach dem Beamtenrecht oder aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mit Hilfe der App ist Ihre Einwilligung erforderlich.
Diese erteilen Sie, indem Sie die App installieren und gemäß den Nutzungsbedingungen verwenden. Die Nutzung der App erfolgt insoweit freiwillig. Ein Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft ist jederzeit mit dem Löschen der App möglich.
3. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind gemäß Artikel 4 Nummer 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Im Rahmen der Nutzung der App werden die nachfolgenden personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet:
Zugangsdaten:
Vorname, Name, Geburtsdatum und Beihilfenummer werden im Rahmen der Anmeldung für die Authentifizierung genutzt. Diese Daten des Nutzers werden lokal im verschlüsselten App-Bereich und auf dem Server gespeichert. Die Daten auf dem Server werden regelmäßig mit den Daten der beihilfeberechtigten Personen der ppa abgeglichen und aktualisiert.
Identifikationsdaten:
Merkmale zur Identifikation des Nutzers (User ID und App ID).
Zeitpunkte der Interaktion mit dem Server (z. B. Zeitpunkt Belegeinreichung)
Starten der App (Relevant zur Übertragung inhaltlicher Updates)
Diese Daten werden, solange sie für den Betrieb der App notwendig sind, gespeichert.
Beleg- und Antragsdaten:
Die fotografierten Belege (Zugriffsberechtigung auf die Kamera erforderlich) werden an die ppa übermittelt und im Rahmen der rechtlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet. Es werden nur die Daten vom Beleg gespeichert, die für die Abrechnung und Gewährung der Beihilfe relevant sind. Es erfolgt eine Rückmeldung an die App, wenn die Belege eingegangen sind.
4. Empfänger der Daten
Die ppa hat den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) als Dienstleister für die Bereitstellung und den Betrieb der App beauftragt, der sich weiterer Dienstleister zur Bereitstellung des Angebots bedient, insbesondere dem Kooperationspartner Kommunaler Versorgungsverband Westfalen-Lippe und dem technischen Dienstleister IBM. Zwischen der ppa, dem KVBW sowie zwischen den weiteren Beteiligten sind jeweils Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen worden.
5. Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Die von Ihnen übermittelten Daten werden, sofern Sie diese nicht löschen, auf dem verwendeten Gerät gespeichert. Siehe dazu auch Punkt 6.
Die Speicherung beim Verantwortlichen richtet sich nach den folgenden gesetzlichen Vorgaben:
Elektronisch gespeicherte Daten, die die Art einer Erkrankung erkennen lassen, sind gemäß § 96 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland Pfalz (LBG) ab dem in § 96 Absatz 2 Satz 2 LBG genannten Zeitpunkt für die Dauer von 10 Jahren zu sperren (Belege/Unterlagen werden im Abrechnungssystem automatisch blind geschaltet und können nicht mehr ohne Weiteres eingesehen werden). Nach Ablauf der in § 96 Absatz 2 Satz 1 LBG genannten Frist werden die Daten gelöscht.
6. Datensicherheit
Die gesamte Kommunikation über die Beihilfe-App mit der ppa ist mit einem dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren abgesichert.
Bei Diebstahl oder Verlust des Smartphones oder des Tablets besteht das Risiko des Missbrauchs. Um dieses einzuschränken, empfehlen wir,
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die Geräte mit einer Code-Sperre oder einem sicheren Passwort zu schützen,
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die App mit einem sicheren Passwort zu schützen,
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Datensicherungen immer zu verschlüsseln,
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bei der Eingabe der Daten zur Registrierung darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden,
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die fotografierten Belege nach der Abrechnung zu löschen.
Die Datenspeicherung auf dem Endgerät innerhalb der Beihilfe-App erfolgt auf eigene Gefahr. Die ppa übernimmt hierfür keine Haftung.
7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Es besteht die Möglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) eine Beschwerde einzulegen. Auf der Homepage des LfDI (https://www.datenschutz.rlp.de) wird ein Beschwerdeformular bereitgestellt.
8. Weitere Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten. Auf Anfrage teilt der Verantwortliche Ihnen mit, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden.
Daneben haben Sie weitere Rechte wie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung der von Ihnen erhobenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Übertragbarkeit der Daten.
Schließlich haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. f) DSGVO erfolgt,
Widerspruch
einzulegen.
9. Informationen zum Datenschutz in der Beihilfeabteilung und Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragten
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei der Beihilfeabteilung der ppa können Sie dem Merkblatt "Datenschutzhinweise" entnehmen, welches sich auf der Homepage www.ppa-duew.de im Bereich Beihilfe unter der Rubrik Beihilfenberechnung befindet. Bei weiteren Fragen zum Datenschutz bzw. Datensicherheit können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der ppa (Kontaktdaten entnehmen Sie ebenfalls der Homepage) wenden.
Nutzungsbedingungen
1. Anbieter und Inhalt
Diese Applikation (im Folgenden App genannt) wird von der Pfälzischen Pensionsanstalt, Sonnenwendstraße 2, 67098 Bad Dürkheim (nachfolgend kurz ppa genannt) angeboten. Es handelt sich um eine Anwendung, die es der nutzenden Person ermöglicht, Beihilfen zu bestimmten krankheits- und pflegebedingten Aufwendungen mobil zu beantragen.
2. Kosten
Die Beihilfe-App steht den Beihilfeberechtigten der ppa sowie Beihilfeberechtigten eines Vertragspartners der ppa im Geschäftsfeld Beihilfenberechnung kostenlos zur Verfügung. Für die Nutzung der Beihilfe-App benötigen Sie eine aktive Internetverbindung. Die dabei entstehenden Kosten richten sich nach den Tarifen Ihres Mobilfunk-Anbieters und werden nicht von der ppa übernommen.
3. Technische Rahmenbedingungen und Registrierung
Die technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Beihilfe-App richten sich nach den jeweiligen im Downloadbereich des jeweiligen App-Stores genannten Voraussetzungen. Um die Beihilfe-App downloaden zu können, muss die nutzende Person gegebenenfalls zuvor mit einem Drittanbieter (z. B. Google Inc., iTunes SARL) eine Vereinbarung über den Zugang zu einem Portal oder Online-Shop des jeweiligen Drittanbieters (z. B. Google Play Store, iTunes App Store) abschließen. Die ppa ist nicht Partei einer derartigen Vereinbarung und hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch den Drittanbieter. Für die Nutzung der Beihilfe-App ist eine Registrierung erforderlich. Als nutzende Person müssen Sie einen eigenen Beihilfeanspruch gegen einen Vertragspartner der ppa im Geschäftsfeld Beihilfenberechnung oder gegen die ppa haben oder über eine Vollmacht von solchen Beihilfeberechtigten zur Antragstellung verfügen. Die Beihilfe-App darf aus vertragsrechtlichen Gründen von Beihilfeberechtigten nicht genutzt werden, wenn ein Beihilfeantrag über den Arbeitgeber/Dienstherrn eingereicht werden muss. Zusätzlich ist für die Nutzung der Beihilfe- App die Zugriffsberechtigung auf die Kamera zu gewähren, um die Funktion der Beihilfe-App (= das Fotografieren der Belege) sicherzustellen. Ohne die Zustimmung ist die Nutzung der Beihilfe-App nicht möglich.
4. Haftung
Die Haftung der ppa ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Gleiches gilt für die Haftung von Erfüllungsgehilfen der ppa.
Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Sie gelten zudem nicht bei einer der ppa zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz).
Die ppa haftet nicht für Störungen der Qualität und/oder Unterbrechungen des Zugangs aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die ppa nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen. Die ppa übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Angebot unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.
Die ppa haftet nicht für die dauerhafte Aufrechterhaltung dieses Dienstes sowie die Bereitstellung der App und behält sich ausdrücklich vor, die Nutzung der App zukünftig wieder einzustellen und/oder einzuschränken, ohne dass daraus Ansprüche der nutzenden Person abgeleitet werden können.
5. Datensicherheit und Datenschutz
Beachten Sie bitte hierzu die separate Datenschutzerklärung im App-Menü unter dem Punkt Rechtliches.
6. Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Beihilfe-App
Mit der Verwendung der Beihilfe-App versichert die nutzende Person, dass sich keine Änderungen bei folgenden Sachverhalten ergeben haben:
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Anschrift, Bankverbindung, Ausbildungs-, Dienst- und Beschäftigungsverhältnis,
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Versorgung, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit, Besoldungs-, Vergütungs-, Entgeltgruppe,
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Familienstand, Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, Kindergeldbezug, Familienzuschlag,
·
Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, Einkünfte der Ehegattin/des Ehegatten sowie der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners,
·
anderweitige Beihilfeberechtigung (auch von berücksichtigungsfähigen Angehörigen),
·
Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern bei einem anderen Elternteil,
·
Zahlung der mtl. Eigenbeteiligung für stationäre Wahlleistungen,
·
(Alters-)Teilzeitbeschäftigung und Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag (nur für Beschäftigte).
Die Beihilfe-App darf nicht genutzt werden für
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die Einreichung von Heil- und Kostenplänen
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die Einreichung des sonstigen allgemeinen Schriftwechsels
·
die Beantragung einer Voranerkennung nach den Regelungen der Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (z.B. ambulante Psychotherapie, Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur)
·
die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Zusammenhang mit drittverschuldeten Unfällen, Schädigungen und Verletzungen stehen
·
die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit einer oder eines nahen Angehörigen (als nahe Angehörige gelten Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen, eingetragene Lebenspartner, Eltern und Kinder der jeweils behandelten Person)
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die Beantragung von pauschalen Beihilfen (Geburtspauschale)
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die Beantragung von Pflegegeld bei häuslicher Pflege
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die Beantragung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen
Für die Geltendmachung der genannten Aufwendungen verwenden Sie bitte einen entsprechenden Beihilfeantrag und übersenden diesen auf dem Postweg.
Die Einreichung von Heil- und Kostenplänen, des sonstigen allgemeinen Schriftwechsels sowie die Beantragung einer Voranerkennung erfolgt formlos (gegebenenfalls unter Verwendung vorgeschriebener Formblätter) über den Postweg.
Mit der Nutzung der Beihilfe-App wird versichert, dass im vorstehenden Absatz aufgeführte Aufwendungen nicht geltend gemacht werden. Zudem versichert der Anwender mit der Nutzung der Beihilfe-App, dass alle Angaben richtig und vollständig sind und für die geltend gemachten Aufwendungen bisher keine Beihilfe beantragt wurde, auch nicht bei einer anderen Beihilfestelle oder von einer anderen Person. Die nutzende Person verpflichtet sich, nachträgliche Preisermäßigungen oder Rückerstattungen sowie weitere Kostenerstattungen schriftlich mitzuteilen.
7. Schutzrechte
Der nutzenden Person ist es untersagt die App sowie die über die App beziehbaren beziehungsweise darin enthaltenen Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten. Der nutzenden Person ist es ferner untersagt, die App zu vermieten, zu verpachten oder anderweitig zu übertragen oder an Dritte weiterzugeben. Der nutzenden Person ist es untersagt, durch den Einsatz von Umgehungsvorrichtungen die für die App vorgesehenen Zugangskontrolldienste zu umgehen oder andere Maßnahmen zu unternehmen, um die App unerlaubt zu nutzen.
Diese App ist eine urheberrechtlich geschützte Anwendung. Der nutzenden Person ist es daher untersagt, die App zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode der App zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. Ebenso ist die Nutzung, Entfernung, Änderung oder Unkenntlichmachung des Urheberrechtsvermerks und der Vermerke zu Marken oder besonderem Schutz unterliegenden Rechten von der ppa, mit der ppa verbundener oder dritter Unternehmen untersagt, die mit der App verbunden, in diesen enthalten sind oder auf die im Zusammenhang mit der App oder durch die App zugegriffen werden kann.