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28.01.2019 08:50 Alter: 5 yrs
Kategorie: Personalwirtschaft

Erfolgreiche Umsetzung des BRSG

Im Bereich Personalwirtschaft konnte für unsere Kunden erfolgreich das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Abrechnungsverfahren umgesetzt werden. Ohne Aufwand durch unsere Kunden wurde insbesondere der Förderbetrag nach § 100 des Einkommensteuergesetzes systemseitig ermittelt und an der Lohnsteueranmeldung abgesetzt.


Die gesetzliche Förderung betrug für all unsere Kunden beachtliche 1 Mio €. Zum Betriebsrentenstärkungsgesetz und dessen Umsetzung haben uns Herr Damir Glavanic (Abteilungsleiter Personalbüro 1 / Koordinator Betriebsrentenstärkungsgesetz) und Herr Michael Straube (Leiter des Geschäftsbereichs Personalwirtschaft) ein Interview gegeben.

Um was ging es denn bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 genau?

Damir Glavanic: Im Wesentlichen ging es um zwei Fachthemen: Die Umsetzung des Förderbetrags nach § 100 EStG und die Anpassung der individuellen Versteuerung des Arbeitnehmers an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen. Im Rahmen der Förderung nach § 100 EStG können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Altersversorgung für Beschäftigte mit niedrigem Entgelt von der Lohnsteuer absetzen. Bei der Anpassung der individuellen Versteuerung können höhere Freibeträge bzw. andere Freibetragsberechnungen für den steuerlichen Vorsorgeaufwand im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge umgesetzt werden.

Michael Straube: Der Förderbetrag nach § 100 EStG ist für Arbeitgeber interessant: Diese Beträge reduzieren den Lohnsteueraufwand des Arbeitgebers und die eingesparten Gelder können für andere Zwecke eingesetzt werden. Die Anpassung der individuellen Versteuerung kommt den Arbeitnehmern zu Gute: Die betroffenen Steuerpflichtigen können so durch entsprechende Altersvorsorgemaßnahmen ihre Einkommenssteuerlast reduzieren.

Was waren die größten Herausforderungen bei der bisherigen Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes?

Damir Glavanic: Zunächst waren verschiedene fachliche Fragen im Rahmen der Umsetzung zu klären. Dabei ging es z.B. um die Frage, ob der Förderbetrag laufend monatlich oder zum Jahresende mit der Lohnsteueranmeldung geltend gemacht werden kann oder um die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen welche Freibeträge bei der Einkommensteuerberechnung der einzelnen Steuerpflichtigen heranzuziehen sind. In einem zweiten Schritt musste dann die Umsetzung in der Personalabrechnungssoftware in allen betroffenen Bereichen konzipiert, umgesetzt und getestet werden.

Michael Straube: Gerade die Auswirkungen auf unterschiedlichste Bereiche zu erkennen und in die Konzeption einfließen zu lassen war uns sehr wichtig. An viele Fragestellungen denkt man im ersten Schritt auch nicht unbedingt: In Bezug auf den Förderbetrag war z.B. zu klären, wie dieser in der Finanzbuchhaltung zu behandeln ist und es mussten die entsprechenden Buchungssätze erzeugt werden.

Was konnte die ppa in dem Umsetzungsprozess für ihre Kunden erreichen?

Damir Glavanic: Von zentraler Bedeutung war für uns, dass die Umsetzung weit gehend maschinell erfolgt. Das war zwar für uns und auch unseren Softwarehersteller mit nicht unerheblichem Mehraufwand verbunden, wir haben aber erreicht, dass die Personalsachbearbeiter unserer Kunden durch die weit gehend maschinelle Umsetzung kaum belastet werden.

Können Sie uns hierfür ein praktisches Beispiel nennen?

Damir Glavanic: Wir haben eine Lösung erreicht, bei der die Prüfung, ob ein Mitarbeitender die Einkommensgrenze nach § 100 EStG über oder unterschreitet in allen Fällen voll maschinell erfolgt. Das klingt relativ simpel, war in der Praxis aber gar nicht so einfach. So sind z.B. im Rahmen der Ermittlung des Förderbetrags in bestimmten Fällen Günstigkeitsprüfungen im Rahmen einer Vergleichsberechnung mit Werten des Jahres 2016 vorzunehmen.

Der Prozess zur Ermittlung und zur Geltendmachung des steuerlichen Förderbetrags ist hierfür ein gutes Beispiel. Hierbei laufen drei aufeinander folgende Schritt ab: die Prüfung, ob in einem Abrechnungsfall die relevante Entgeltgrenze von 2.200,00 Euro unterschritten wird, die Ermittlung des anzusetzenden steuerlich abzugsfähigen Betrags und die Absetzung aller ermittelter Beträge an der Lohnsteuer.

Michael Straube: Wir kennen Lösungen, in denen es gar keine spezielle Unterstützung für die Umsetzung des Förderbetrages gibt. In diesen Fällen müssen alle drei erforderlichen Schritte manuell bzw. durch selbst entwickelte Auswertungen umgesetzt werden. In anderen Lösungen wird zwar die Absetzung von ermittelten Förderbeträgen durch die Personalabrechnungslösung unterstützt, bei der Ermittlung sind allerdings viele Schritte manuell vorzunehmen z.B. die Prüfung, welche Entgeltbestandteile bei der Berechnung der Entgeltgrenze berücksichtigt werden müssen oder die monatliche Überwachung, ob die Entgeltgrenze in bestimmten Abrechnungsfällen überschritten wird.

Was für Hürden und Probleme gab es im Verlauf der Umsetzung bisher?

Damir Glavanic: Die Entwicklung war sehr komplex – sie hat auch die Entwickler bei unserem Softwarepartner an Grenzen gebracht. Bei der Anpassung der individuellen Versteuerung sind bei einigen Fallkonstellationen Programmfehler aufgetreten. Diese Fehler haben wir aber im Vorfeld erkannt. Wir haben in diesen Fällen über entsprechende Lohnarten gegengesteuert.

Michael Straube: Die Korrekturen dieser Programmfehler waren für uns auch nicht einfach. Wir mussten die entsprechenden Fälle manuell rechnen und über verschiedene Lohnarten de Fälle richtig stellen. Selbst für unsere Spezialisten haben diese Berechnungen in manchen Fällen mehrere Stunden gedauert – das war wirklich Personalabrechnung für absolute Experten. Obwohl wir zum Teil mehrere Mitarbeiter für mehrere Tage vollständig aus dem „normalen Geschäft“ herausziehen mussten, um diese Fälle zu korrigieren, haben wir es immer geschafft, alle Fälle vor den entsprechenden Abrechnungsterminen zu korrigieren, so dass es bei keinem der Fälle zu Fehlberechnungen gekommen ist.

Sind Sie mit dem aktuellen Stand der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zufrieden?

Damir Glavanic: Ja absolut. Es hat uns zwar viel Kraft gekostet und gerade im November und Dezember 2018 sind einige Überstunden angefallen mit dem Ergebnis sind wir aber sehr zufrieden.

Michael Straube: Ich kann mich dem nur anschließen. Ich möchte mich auch noch mal bei allen Mitarbeitern meines Geschäftsbereiches bedanken – das war sehr gute Arbeit.


 
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