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< Neues Beihilfeabrechnungsprogramm
30.11.2015 11:49 Alter: 8 yrs
Kategorie: Beihilfe

Information der Abteilung Beihilfenberechnung

Mit Produktivsetzung der neuen Beihilfe-Abrechnungssoftware MonA-BF werden auch neue Antragsformulare eingeführt.


Die bisher verwendeten Formulare wurden vollumfänglich überarbeitet und an die aktuellen Erfordernisse und die aktuelle Rechtslage angepasst. Die drei neuen Vordrucke sind künftig die gültigen, ausschließlich zu verwendenden Antragsformulare. Nach einer Übergangszeit bis 31. März 2016 können nur noch diese von uns akzeptiert werden.

Die neuen Vordrucke wurden auf unserer Website eingestellt und sind unter www.ppa-duew.de/beihilfe/beihilfenberechnung im Bereich Anträge & Formulare abrufbar. Für das 1. Quartal 2016 ist geplant, künftig jeweils mit bestimmten Stammdaten vorausgefüllte Antragsformulare den Beihilfeberechtigten zur Verfügung stellen zu können. Ausgefüllte Anträge können b. a. w.  weiterhin nicht abgespeichert werden.

Neu ist, dass den aktiven Beihilfeberechtigten kein Kurzantragsformular mehr zur Verfügung steht. Dieser Personenkreis muss künftig immer den sog. Langantrag zur Antragstellung verwenden. Durch die Verwendung des Langantragformulars sind die Antragstellerinnen und Antragsteller künftig gehalten, Änderungen immer direkt mitzuteilen. Bei erstmaliger Antragstellung mit dem neuen Antragsformular muss dieses komplett (soweit zutreffend) ausgefüllt werden.

Ein Kurzantragsformular wird künftig nur noch den Versorgungsempfänger/innen, den Empfänger/innen von Witwen-, Witwer- oder Waisengeld sowie den Angestellten mit beamtenrechtlicher Versorgung im Ruhestand zur Verfügung gestellt, da sich bei diesen erfahrungsgemäß die beihilferelevanten Sachverhalte nur selten ändern. Dieses Kurzantragsformular darf jedoch nicht bei der erstmaligen Antragstellung sowie bei Änderungen beihilferelevanter Sachverhalte verwendet werden (Langantragsformular muss in diesen Fällen ausgefüllt werden).

Neu eingeführt wurde die Anlage „Pflege“ zum Leistungsantrag, die immer dann auszufüllen ist, wenn pflegebedingte Aufwendungen geltend gemacht werden. Der Themenkreis „Pflege“ wird immer umfangreicher und komplizierter, ein eigenes Formular wurde daher erforderlich.

In den neuen Antragsformularen wird das Themenfeld „Aufwendungen für die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die/den Lebenspartner/in“ nunmehr ausführlich dargestellt, da es hier in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen kam.

Neu ist, dass wir die Beihilfeberechtigten, welche entsprechende Aufwendungen geltend machen, darum bitten, uns jährlich eine Kopie des vollständigen Einkommenssteuerbescheides des Vorvorkalenderjahres vorzulegen. Ohne die entsprechenden Nachweise kann künftig keine Beihilfe mehr gewährt werden.

Erforderliche Erklärungen sowie wichtige Hinweise/Anmerkungen wurden in die neuen Vordrucke aufgenommen und übersichtlich dargestellt. Eine Belegauflistung ist künftig nicht mehr erforderlich. Es ist ausreichend, den Gesamtbetrag der Aufwendungen in Euro sowie die Anzahl der eingereichten Belege und die Anzahl der Blätter insgesamt in das Antragsformular einzutragen.

Aufgrund unserer Erfahrungen wurde der Hinweis, keine Originalbelege einzureichen und die Belege nicht zu klammern, zu heften bzw. zu kleben, in das Antragsformular aufgenommen.

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Abteilung Beihilfenberechnung


 
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