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< Elektronische Archivierung in der Beihilfe
18.02.2014 14:22 Alter: 10 yrs
Kategorie: Beihilfe

Wichtige Information aus dem Bereich Beihilfenberechnung

Nicht durchführbare SEPA-Firmenlastschriften wegen Nichtvorlage der Mandate bei den Banken


Diese Information betrifft nicht die Kunden die eine sogenannte SEPA-Basislastschrift eingerichtet haben.

In den letzten Tagen konnten mehrere Dutzend  veranlasste Firmenlastschriften von den Banken nicht ausgeführt werden, weil dort die entsprechenden Firmenlastschriftmandate, welche mit der ppa vereinbart wurden, nicht vorlagen.

Aufgrund des uns dadurch entstandenen Verwaltungsmehraufwandes machen wir Sie erneut dringend darauf aufmerksam, dass die vereinbarten Firmenlastschriftmandate der jeweiligen Hausbank vorliegen müssen. Nur so sind ein ordnungsgemäßer Lastschrifteinzug und die folgenden Beihilfeauszahlungen an die jeweils betroffenen Beihilfeberechtigten sichergestellt.

Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Finanzabteilung in Verbindung und stellen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank im Vorfeld sicher, dass die zukünftigen Lastschrifteinzüge ausgeführt werden können.

Bei Kunden, die das Mandat nicht bis zum nächsten Lastschrifteinzug ihrer Bank vorgelegt haben, können wir eine ordnungsgemäße Auszahlung der Beihilfeleistungen nicht gewährleisten. In diesen Fällen werden die anfallenden Gebühren den betroffenen Kunden von uns in Rechnung gestellt. Bitte bedenken Sie auch, dass sich dadurch die Beihilfeauszahlungen an die Beihilfeberechtigten zeitlich immer weiter verzögern.

Für Rückfragen sind wir selbstverständlich gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ppa - Bereich Beihilfenberechnung


 
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