Telefonische Erreichbarkeit
| Mo-Do: | 08.00-12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr |
| Fr: | 08.00-12.00 Uhr |
Beihilfenberechnung
>> Beihilfeantrag
>> Vereinfachtes Antragsformular
>> Anlage "Pflege"
>> Anlage "Aufstellung"
Blankovordrucke - nicht
ausfüllbar!
>> Beihilfeantrag - blanko
>> Vereinfachtes Antragsformular - blanko
Aktuelles
Stammdatenblatt wird der Beihilfenberechnung zugesteuert
Seit Montag, 24.09.2018 wird jeder Abrechnung eine Übersicht beigefügt, welche bei der Beihilfestelle gespeicherten Daten (sog. Stammdaten) der Entscheidung zugrunde lagen.[mehr]
Beihilferecht Rheinland-Pfalz
Änderung der Beihilfenverordnung zum 01.10.2018 bzw. 01.01.2019[mehr]
Personelle Veränderungen
Neuer stellvertretender Direktor bei der ppa und neue Geschäftsbereichsleiterin für den Geschäftsbereich 2, Versorgungskasse[mehr]
Widerspruchssachbearbeitung in Beihilfeangelegenheiten ab sofort Sache des Justitiariats
Die ppa verfügt seit dem 01.02.2018 über eine zentrale Widerspruchsstelle, die organisatorisch dem Justitiariat zugeordnet ist.[mehr]
Neue Telefonanlage in der ppa
Pilotprojekt in der Abteilung Beihilfenberechnung[mehr]
Neuregelung zur Nachzahlung von Kindergeld ab dem 01.01.2018
Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung zur Nachzahlung von Kindergeld getroffen.[mehr]


