Meldungen

Beihilfe > Beihilfenberechnung > Meldungen > 

Zentrale Rufnummer der Abteilung Beihilfenberechnung 06322/936-274

Servicezeiten

Montag

10 - 12 Uhr

Mittwoch

10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr 

Freitag

10 - 11 Uhr

Bearbeitungsstand

Bei Fragen zum Bearbeitungsstand erreichen Sie uns unter 06322/936-0 zu folgenden Zeiten:

Mo-Do:

8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Fr:

8 - 12 Uhr

 

Aktuelles aus der Beihilfe

< Zentraler Telefondienst in der Beihilfe
29.09.2014 07:54 Alter: 10 yrs
Kategorie: Beihilfe

Beihilferecht Rheinland-Pfalz

Änderung der Beihilfenverordnung zum 01.10.2014


Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.08.2014 wurden die Änderungen der Ersten Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenvorschriften (BVO) vom 23.07.2014 bekannt gegeben.

Ein entsprechendes Informationsblatt über die wichtigsten  Änderungen haben  wir  für Sie als Download bereit gestellt.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

>> Informationsblatt - Änderung der Beihilfenvorschriften Rheinland-Pfalz zum 1. Oktober 2014

>> Anlage 5 (zu §8 Abs.3 Satz4) - für die Angemessenheit der Aufwendungen für heilpraktische Leistungen

>> Anlage 6 (zu §43 Abs. 3) - der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung

>> Anlage 7 (zu §47 Abs. 3) - Heilkurortverzeichnis


 
ppa - Pfälzische Pensionsanstalt · Sonnenwendstraße 2 · D-67098 Bad Dürkheim · Telefon (06322) 936-0 · Telefax (06322) 936-288 · info@ppa-duew.de