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Aktuelles aus der Beihilfe

< Erhöhtes Antragsaufkommen in der Beihilfe
17.01.2020 09:16 Alter: 4 yrs
Kategorie: Beihilfe

Neues aus der Beihilfe

Neue Formulare zum 01.02.2020


1. Neues vereinfachtes Antragsformular

Zur Vereinfachung der Antragstellung wurde ein neuer Vordruck zur Beantragung der Beihilfe erstellt. Dieser vereinfachte Antragsvordruck umfasst nur eine Seite und es sind nur wenige Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum der beihilfeberechtigten Person, Beihilfenummer und Gesamtsumme erforderlich. Der bisherige „Kurzantrag auf Beihilfe“ (4-seitig) entfällt ab dem 01.02.2020.

Der vereinfachte Beihilfeantrag kann nur verwendet werden, wenn sich keine Änderungen zum Vorantrag ergeben haben und die sonstigen Voraussetzungen (diese sind auf dem neuen Vordruck aufgeführt) erfüllt sind. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der „Antrag auf Beihilfe“ (derzeit 6-seitig) zu verwenden, der ebenfalls geringfügig inhaltlich überarbeitet wurde. Dieser „Antrag auf Beihilfe“ ist immer bei einer erstmaligen Antragsstellung zu verwenden.

Hinweis:

Die aktuell der Beihilfestelle vorliegenden Stammdaten sind seit Ende September 2018 jeder Abrechnung beigefügt. Diese Daten sind für die Berechnung und Festsetzung der Beihilfe maßgebend und sind von der beihilfeberechtigten Person auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beihilfefestsetzung falsche oder unvollständige Daten zugrunde liegen, muss unverzüglich eine schriftliche Information an die Beihilfestelle erfolgen. Diese berichtigt die Stammdaten im Abrechnungssystem und berechnet die Beihilfe bei Bedarf neu. 

Dem vereinfachten Antragsvordruck sind entsprechende Belege zur Geltendmachung der Aufwendungen in Kopie beizulegen. Die Antragsbearbeitung wird erleichtert, wenn die Belege nicht geklammert, nicht geheftet und nicht geklebt sind.


2. Anlage „Pflege“

Die Anlage „Pflege“ wurde inhaltlich überarbeitet und gestrafft. Sie wird bei dauernden Pflegefällen genutzt.


3. Antragsformular „Pflegegeld / Meldung von Unterbrechungszeiten“

Das Formular „Pflegegeld / Meldung von Unterbrechungszeiten“ wurde neu geschaffen und kommt im Falle von Pflegegeldleistungen zum Einsatz. Es wird Ihnen von unserer Sachbearbeitung bei Bedarf zur Klärung von Unterbrechungszeiten zugesandt.

Das „vereinfachte Antragsformular zur Beantragung von Beihilfeleistungen“ und die Anlage „Pflege“ stehen ab dem 01.02.2020 auf unserer Homepage unter www.ppa-duew.de/beihilfe als Blankoformular und als ausfüllbare und speicherbare PDF-Datei zur Verfügung. 

Das vereinfachte Antragsformular wird ab Februar 2020 jedem Beihilfebescheid und jeder Beihilfeentscheidung als Anlage beigefügt. Nicht mehr der Abrechnung beigelegt werden der 6-seitige „Antrag auf Beilhilfe“, der „Kurzantrag auf Beihilfe“ sowie die Anlage „Pflege“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 
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