Zentrale Rufnummer der Abteilung Beihilfenberechnung 06322/936-274
Servicezeiten
Montag
10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr
Dienstag
10 - 12 Uhr
Mittwoch
10 - 12 Uhr
Donnerstag
10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr
Freitag
10 - 11 Uhr
Bearbeitungsstand
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand erreichen Sie uns unter 06322/936-0 zu folgenden Zeiten:
Mo-Do:
8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Fr:
8 - 12 Uhr
Archiv
Aktuelles aus der Beihilfe
Beihilferecht Rheinland-Pfalz
Änderung der Beihilfenverordnung zum 01.09.2016[mehr]
Ausgefüllte Beihilfe-Leistungsanträge jetzt abspeicherbar
Seit Ende der Kalenderwoche 33 stehen auf der Website der ppa in der Sparte Beihilfe unter Anträge & Formulare neue Antragsformulare zur Verfügung, die, sobald sie ausgefüllt wurden, abspeicherbar sind. Es handelt sich hierbei um...[mehr]
Information der Abteilung Beihilfenberechnung
Mit Produktivsetzung der neuen Beihilfe-Abrechnungssoftware MonA-BF werden auch neue Antragsformulare eingeführt. [mehr]
Neues Beihilfeabrechnungsprogramm
Mitte November 2015 ist es endlich soweit: Die Pfälzische Pensionsanstalt (ppa) führt nach einer längeren Planungsphase und Vorbereitung ab 16.11.2015 in der Abteilung Beihilfenberechnung ein neues Abrechnungsverfahren (interne...[mehr]
Zentraler Telefondienst in der Beihilfe; Änderung der Servicezeiten
Auf vielfache Anregung aus dem Kreise der Beihilfeberechtigten werden ab Montag, den 02.02.2015 die Servicezeiten verändert.[mehr]
Elektronische Archivierung von Beihilfeanträgen
Seit 18.11.2013 werden Leistungsanträge sowie die eingereichten Belege gescannt, elektronisch archiviert und nicht mehr an die Antragstellerin bzw. Antragsteller zurückgegeben.[mehr]