Zentrale Rufnummer der Abteilung Beihilfenberechnung 06322/936-274
Servicezeiten
Montag
10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr
Dienstag
10 - 12 Uhr
Mittwoch
10 - 12 Uhr
Donnerstag
10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr
Freitag
keine telefonische Erreichbarkeit
Fahrtkosten
In welchen Fällen Fahrtkosten als beihilfefähig anerkannt werden können und in welchen Fällen nicht, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Informationsblatt Beförderungskosten. In dem jeweiligen Informationsblatt finden Sie alle wichtigen Hinweise und Änderungen zu diesem Thema.
Bitte beachten Sie, dass sich die seit dem 01.09.2016 gültigen Regelungen zum 01.10.2018 erneut geändert haben.