Landesfamilienkasse

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Landesfamilienkasse

Seit Januar 2005 bieten wir für die kommunalen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des für das Kommunalrecht zuständigen Ministeriums unterstehen, sowie für die Sparkassen und den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz die Übernahme der Aufgaben des Familienleistungsausgleichs an.

Bei Inanspruchnahme unseres Dienstleistungsangebots wird die freiwillige Aufgabenübertragung per Vertrag zwischen der übertragenden Familienkasse und der Landesfamilienkasse vereinbart. Ab dem Zeitpunkt der Aufgabenwahrnehmung tritt die Landesfamilienkasse in die Rechtsstellung der abgebenden Familienkasse ein. Dies hat zur Folge, dass sich beispielsweise etwaige Einspruchs- bzw. Klageverfahren direkt an die Landesfamilienkasse richten.

Aufgrund der Komplexität des Familienleistungsausgleichs wird dieses Sachgebiet von speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gleichzeitig über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, bearbeitet. Durch die Bündelung der Aufgabenabläufe bei unserer Landesfamilienkasse erreicht Ihr Haus neben dem wirtschaftlichen Einsparungspotenzial auch ein Höchstmaß an Rechtssicherheit. Bei Durchführung des Familienleistungsausgleichs unterliegen wir der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).

 

Unser Aufgabenkatalog umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Sorgfältige Prüfung des Kindergeldanspruches nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften
  • Festsetzung von Kindergeld mit einem leistungsfähigen DV-System
  • Pflege des Kindergeldfallbestandes
  • Anspruchsprüfung bei Kindern über 18 Jahren (Kinder in Zweitausbildung, behinderte Kinder)
  • Aufhebung/Änderung/Berichtigung von Kindergeldfestsetzungen ggf. auch für mehrere Jahre
  • Automatisiertes Erteilen von Bescheiden an den Kindergeldberechtigten
  • Zahlbarmachung des Kindergeldes über die bereits im Hause eingesetzten und bewährten Verfahren der Personalabrechnung und der Kommunalen Versorgungskasse
  • Erstellen der monatlichen Kindergeldstatistik nach dem Steuerstatistik-Gesetz für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, sofern Sie gleichzeitig Kunde unserer Personalabrechnung sind
  • Bereitstellen aller erforderlichen Antragsunterlagen
  • Bearbeiten von Rechtsbehelfen und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten
  • Abwicklung von kinderbezogenen Anfragen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

 

Welchen Nutzen haben Sie von der Aufgabenübertragung?

Durch die Zentralisierung der Kindergeldsachbearbeitung ist das Vorhalten von
Fachwissen im Kindergeldrecht in Ihrem Hause nicht erforderlich.

Die Fachkompetenz wird gebündelt, wodurch die Fehlerquote minimiert wird. Hierdurch ist auch eine Einsparung bei den Annexleistungen, wie z.B. den kinderbezogenen besoldungs- und tariflichen Leistungen oder den Beihilfeleistungen etc. zu erreichen.

Weitere Informationen zum Familienleistungsausgleich können Sie dem Internetauftritt unserer Fachaufsicht, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), entnehmen.

 
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