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< Beihilferecht Rheinland-Pfalz
12.12.2014 12:46 Alter: 9 yrs
Kategorie: Beihilfe

Elektronische Archivierung von Beihilfeanträgen

Seit 18.11.2013 werden Leistungsanträge sowie die eingereichten Belege gescannt, elektronisch archiviert und nicht mehr an die Antragstellerin bzw. Antragsteller zurückgegeben.


Die eingereichten Unterlagen werden nach Ablauf der gesetzlichen Ablauffrist (maximal drei Monate) vernichtet.

Wir bitten daher unbedingt darauf zu achten, dass nur Duplikate oder gut leserliche Kopien eingereicht werden. Irrtümlich eingereichte Originalunterlagen werden ebenfalls nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet. Bei Rezepten ist besonders darauf zu achten, dass auch die Rückseite kopiert wird, da hier oftmals für die Berechnung wichtige Informationen  enthalten sind.

Bitte sehen Sie davon ab Belege geheftet, geklammert oder aufgeklebt einzureichen, da es dadurch zu einem erhöhten Aufwand in der Scannvorbereitung kommt und somit Leistungsanträge mit Verzögerung an die Beihilfenberechnung weitergegeben werden.

Zudem erhalten wir gelegentlich Anträge ohne gültiges Antragsformular bzw. ohne Originalunterschrift der/des Beihilfeberechtigten bzw. der bevollmächtigten Person. Hier müssen die fehlenden Unterlagen und Unterschriften nachgefordert werden, was ebenfalls zu einer Verzögerung der Bearbeitung führt.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf den laufend aktualisierten und erweiterten Internetauftritt der Beihilfenberechnung hinweisen. Dort finden Sie neben den aktuellen Antragsformularen weitere Vordrucke und Formulare, nützliche Hinweise und Informationen, den aktuellen Bearbeitungsstand nach Posteingang sowie Ausführungen zu ausgesuchten Beihilfeleistungen (z. B. Implantatversorgung, Psychotherapeutische Behandlungen, Versorgung mit Sehhilfen usw.).

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr unsere Ansprechpartner zur Verfügung.


 
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