Allgemeine Informationen und Hinweise

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Zentrale Rufnummer der Abteilung Beihilfenberechnung 06322/936-274

Servicezeiten

Montag

10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr 

Dienstag

10 - 12 Uhr 

Mittwoch

10 - 12 Uhr 

Donnerstag

10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr 

Freitag

10 - 11 Uhr

 

Bearbeitungsstand

Bei Fragen zum Bearbeitungsstand erreichen Sie uns unter 06322/936-0 zu folgenden Zeiten:

Mo-Do:

8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Fr:

8 - 12 Uhr

 

Allgemeine Informationen und Hinweise

 

Beihilfen werden nur auf Antrag der bzw. des Beihilfeberechtigten gewährt. Zur Antragstellung stehen Formblätter auf der Website der Pfälzischen Pensionsanstalt, Bad Dürkheim zur Verfügung (Langantrag, Kurzantrag).

Der Antrag ist von der beihilfeberechtigten oder bevollmächtigten Person zu unterschreiben. Die rechtsgültige Antragstellung bedarf in jedem Fall einer Originalunterschrift.

Für eine Bevollmächtigung ist der Vordruck „Vollmacht in beihilferechtlichen Angelegenheiten" korrekt auszufüllen und von der beihilfeberechtigten sowie von der bevollmächtigten Person zu unterschreiben.

Die vollständige und eindeutige Beantwortung aller Fragen im Rahmen der Antragsausfüllung ist erforderlich, um zeit- und arbeitsaufwändige Rückfragen zu vermeiden. Bitte geben Sie stets zur Sicherstellung einer korrekten Zuordnung Ihre Beihilfenummer/Servicenummer an.

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist einen Beihilfeantrag per Fax oder E-Mail zu stellen. Eine elektronische Antragstellung und elektronische Übermittlung der Belege ist mit der Beihilfe-App möglich.

Schriftstücke wie z. B. Anfragen, Beschwerden etc. senden Sie uns bitte gesondert auf dem Postweg zu und legen diese nicht einem Leistungsantrag bei. Ansonsten besteht die Gefahr, dass uns diese Unterlagen erst zur Kenntnis gelangen, wenn der Leistungsantrag in die Berechnung geht.

Eine Beihilfe kann nur zu Aufwendungen gewährt werden, die spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der Entstehung der Aufwendungen, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der ersten Rechnungsstellung geltend gemacht werden (= sog. Ausschlussfrist).

Die Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen. Für die Beantragung reicht die Vorlage von Duplikaten, Kopien und Zweitschriften aus. Bitte achten Sie darauf, dass ausschließlich gut lesbare Unterlagen eingereicht werden. Da keine Rücksendung der Belege erfolgt (diese werden einzeln eingescannt/elektronisch gespeichert und nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist - den Datenschutzbestimmungen entsprechend - vernichtet), reichen Sie bitte keine Originalbelege ein.

Achtung: Belege bitte auf keinen Fall zusammenheften, zusammenklammern oder zusammenkleben. Sie vermeiden so zeitaufwändige Nacharbeiten, um das Schriftgut verscannen zu können.

 

Stand: 23.10.2014

 
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