Beihilfenberechnung

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Zentrale Rufnummer der Abteilung Beihilfenberechnung 06322/936-274

Servicezeiten

Montag

10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr 

Dienstag

10 - 12 Uhr 

Mittwoch

10 - 12 Uhr 

Donnerstag

10 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr 

Freitag

10 - 11 Uhr

Bearbeitungsstand

Bei Fragen zum Bearbeitungsstand erreichen Sie uns unter 06322/936-0 zu folgenden Zeiten:

Mo-Do:

8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Fr:

8 - 12 Uhr

 

Beihilfenberechnung – Unsere Serviceleistungen

Die ppa übernimmt seit 1983 die Berechnung, oftmals auch die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfen zu Geburts-, Krankheits- und Pflegekosten nach den Beihilfenvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz (BVO) für öffentlich Bedienstete und Versorgungsempfänger. Aktuell werden jährlich etwa 73.000 Beihilfeanträge für ca. 370 Teilnehmer in Rheinland-Pfalz  bearbeitet.

Die Rechtsgrundlage für die Beihilfebearbeitung beruht auf der gesetzlichen Ermächtigung in § 63 Absatz 2 der Gemeindeordnung und ist in der Satzung der ppa verankert. Die Übertragung dieser Aufgabe geschieht durch Abschluss eines Vertrages.

 

Die Übertragung der Beihilfenfestsetzung auf die ppa beinhaltet insbesondere

  • die Anerkennung der Beihilfefähigkeit und die Festsetzung der Beihilfen der  Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfänger/innen des Dienstherrn nach § 66 des Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz und der hierauf durch  Rechtsverordnung erlassenen Grundsätzen,
  • die Entscheidung über Widersprüche gegen die Beihilfefestsetzungsbescheide
  • die Vertretung in allen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den übertragenen Aufgaben ergeben.

 

Möglichst kurze Bearbeitungszeiten sowie die sorgfältige Prüfung der Beihilfeansprüche stehen für uns an vorderster Stelle. Mit im Service eingeschlossen ist der Schriftwechsel mit den Gesundheitsämtern sowie Amts- oder Vertrauensärzten.

Selbstverständlich werden alle Kunden zeitnah über aktuelle Gesetzesänderungen im Beihilferecht unterrichtet. Bei Fragen zu Beihilfenabrechnungen erteilen wir den Beihilfeberechtigten gerne Auskunft.

 

Beihilfeversicherung

Die Zusammenarbeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG ermöglicht uns, Ihnen zudem eine Beihilfeablöseversicherung anzubieten. Durch konstante Beitragszahlungen können die Ausgaben für Beihilfenleistungen in Ihrem Haushalt rechtzeitig und mit großer Genauigkeit geplant werden, größere Schwankungen bei den Beihilfeleistungen lassen sich so künftig vermeiden.

 

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)

Die ppa bietet neben der Beihilfenberechnung als zusätzliches Dienstleistungsangebot auch die Abrechnung der Arzneimittelrabatte nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) an. Die ppa übernimmt für Sie als Beihilfeträger hierbei auch die Aufgabe die entsprechenden Arzneimittelrabatte gegenüber den pharmazeutischen Unternehmen geltend zu machen.

 
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